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Abstimmungsparolen vom 30. November 2025
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Menschen in der SP
Mit der Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz «Istanbul- Konvention») verpflichtet sich die Schweiz seit 2018 zu umfassenden Massnahmen gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt.
Zuständig für die Umsetzung der Konvention sind Bund, Kantone und Gemeinden. Nachdem der Kanton Zürich zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Massnahmen ergreift, stellen wir an den Stadtrat Bülach folgende Fragen:
1. Besteht ein Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bülach? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Wenn nein, warum nicht?
2. Besteht eine Zusammenarbeit mit der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST) des Kantons Zürich? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Angebote gibt es in Bülach für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt?
4. Wie zugänglich sind die in vorheriger Frage bezeichneten Angebote für folgende von Mehrfachdiskriminierungen betroffenen Gruppen? Gibt es für diese Gruppen spezifische zusätzliche Angebote?
5. Wo finden Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Bülach Informationen zu den oben genannten Angeboten?
6. Gibt es in Bülach Angebote für Täterarbeit?
7. Welche Massnahmen wurden in Bülach zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt seit 2018 ergriffen? Sind aktuell Massnahmen in Planung?
8. Werden die Themen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in Bülach an Schulen mit Kindern und Jugendlichen thematisiert?
9. Gibt es in Bülach für bestimmte Berufsgruppen ein Aus- und Weiterbildungskonzept zum Thema geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja: Welche Aus- und Weiterbildungen zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt wurden in Bülach seit 2018 in folgenden Bereichen durchgeführt?
10. In welchen Bereichen sieht die Stadt Bülach Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt?
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Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.
In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.
Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.
Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.
Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).
Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.
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Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.
Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.
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