Pour que le vote par correspondance soit autorisé jusqu'à la cloture des scrutins

La loi valaisanne sur les droits politiques prévoit que: “le citoyen exerce son droit de vote soit en se rendant en
personne aux urnes au lieu de son domicile politique, soit par correspondance, soit par dépôt à la commune”
(art. 25, al. 1). Le vote par correspondance (par envoi postal ou en déposant son matériel de vote à la commune) permet de ne pas déposer personnellement son bulletin dans l’urne le jour du scrutin.

Lors d’élections ou de votations, il arrive qu’un membre de la famille se charge de poster ou de déposer à la
commune l’ensemble ou une partie des enveloppes de vote de la famille. Si cette pratique, que l’on pourrait
qualifier de courante, est autorisée avant le dimanche de vote, elle ne l’est toutefois pas le jour même du scrutin. En résumé, déposer ou envoyer des enveloppes de vote confiées par sa famille ou ses proches avant la date du scrutin est possible, mais pas le jour du scrutin.

Bien conscients que cette pratique se justifie par un vote nominatif à l’urne, il n’en serait pas moins possible
d’aménager légalement la pratique pour autoriser un vote par correspondance le jour du scrutin. Une urne
scellée disponible le dimanche matin n’encombrerait pas le système de dépouillement en place. La possibilité
d’amener plusieurs cartes de légitimation signées et étiquetées pourrait être envisagé.

Cette impossibilité de vote a un effet dommageable pour notre démocratie car la voix d’un certain nombre de
votant n’est alors pas pris en compte. Même si ce nombre est faible, nous devons aménager au mieux les
possibilités de vote pour les citoyens.

Conclusion

À travers cette motion, nous demandons au Conseil d’État d’aménager le cadre législatif en vigueur afin que les
citoyens valaisans puissent déposer plusieurs enveloppes de vote dans les bureaux de vote communaux, ceci
jusqu’à la clôture du scrutin.

Erstunterzeicher:in

Aurélie Pont

Ersteinreichung

12. Dezember 2023

Einreichungskanton

Wallis

Einreichegemeinde

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