Wie stimmen und wählen?
Annmeldung
Um an den Wahlen teilnehmen zu können, müssen Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen im Stimm- und Wahlregister eingetragen sein. Anmelden können Sie sich bei der Botschaft entweder schriftlich oder persönlich mit dem Formular „Meldung als stimmberechtigte Auslandschweizer/in“. Geben Sie die Gemeinde an, in der Sie das Wahlrecht ausüben möchten. Als Stimmgemeinde können Sie eine Ihrer Heimat- oder früheren Wohnsitzgemeinden bestimmen. Den Meldetalon für das Stimmregister finden Sie unten an dieser Seite.
Stimm- und Wahlmaterial
Vor den Wahlen erhalten Sie von Ihrer Stimmgemeinde das Wahlmaterial zugeschickt. Sie haben Anrecht auf das Wahlmaterial in einer der drei Amtssprachen, auch wenn diese nicht die Amtssprache Ihrer Stimmgemeinde ist. Geben Sie allfällige Wünsche bei der Anmeldung bekannt.
Die Liste darf geändert werden
Sie können den gleichen Namen auf der gleichen Liste zweimal aufzuschreiben (= „kumulieren“). Das Kumulieren von mehreren Kandidaten ist möglich. Jeder Kandidat / jede Kandidatin darf aber höchstens zweimal auf der Liste stehen. Sie können auf der Liste Ihrer Wahl einen Namen streichen und den Namen eines Kandidaten/einer Kandidatin einer anderen Liste einsetzen (= „panaschieren“). Gleichzeitiges und mehrmaliges Panaschieren und Kumulieren sind erlaubt. Aber Achtung: Die panaschierten Kandidierenden nehmen ihre Parteistimmen mit und schwächen so die Partei, auf deren Liste sie neu stehen.
Stimmabgabe aus dem Ausland
Ihren ausgefüllten Wahlzettel legen Sie in das dafür vorgesehene Stimmcouvert (einen Zettel pro Wahl). Dieses ist verschlossen, allenfalls zusammen mit der kantonalen Ausweiskarte, in das Versandcouvert zu legen. Dieses Couvert müssen Sie selber frankieren und an Ihre Stimmgemeinde schicken.
Stimmabgabe in der Schweiz
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Wahlen in der Schweiz aufhalten, so können Sie entweder persönlich an der Urne oder brieflich abstimmen. Wenn Sie an der Urne wählen wollen, muss allerdings die Meldung Ihres Aufenthaltes in der Schweiz mindestens sechs Wochen vor dem Urnengang bei Ihrer Stimmgemeinde eintreffen, damit diese das Stimmmaterial für Sie bereitstellen kann. Dieses müssen Sie während der Schalterzeiten abholen.