Eelam-Tamil:innen in Sri Lanka: Für Menschenrechte, Gerechtigkeit und Solidarität mit den Betroffenen und der Diaspora

Resolution der SP Migrant:innen Schweiz am Parteitag der SP Schweiz vom 25. Oktober 2025 in Sursee

Die tamilische Bevölkerung in Sri Lanka ist seit Jahrzehnten Gewalt, Diskriminierung und Unterdrückung ausgesetzt. Zwischen 1983 und 2009 wurden hunderttausende Tamil:innen in Sri Lanka systematisch diskriminiert, verfolgt und ermordet. Der Höhepunkt war die militärische Offensive im Jahr 2009, bei der laut UN mindestens 70’000 Zivilist:innen starben, viele von ihnen in sogenannten «No Fire Zones», die gezielt bombardiert wurden (United Nations, Bericht vom 31. März 2011). (UN Panel of Experts, 2011). Weiter dokumentiert wurden Angriffe auf Spitäler, Schulen und Flüchtlingslager. Zivilist:innen verschwanden spurlos, viele wurden willkürlich hingerichtet und Frauen wurden Opfer sexualisierter Gewalt. (Human Rights Watch, 2010). Laut Amnesty International wurden nach Kriegsende rund 265’000 Menschen in Internierungslagern festgehalten (Amnesty International, 2013). Diese Lager waren überfüllt, schlecht versorgt und ohne Zugang zu medizinischer Versorgung. Berichte zeigen, dass viele Menschen ohne Verfahren über Monate bis Jahre festgehalten wurden. Auch Angehörige von Verschwundenen wurden dort unter fragwürdigen Bedingungen interniert (Freedom from Torture, 2019). Massengräber wie Chemmani belegen das Ausmass dieser Verbrechen bis heute. Die sri-lankische Regierung verweigert bis heute unabhängige Untersuchungen und betreibt die fortgesetzte Sinhalisierung tamilischer Gebiete (Al Jazeera, 03.07.2025). Diese Taten erfüllen nach Einschätzung internationaler Expert:innen den Tatbestand des Völkermords gemäss UN-Konvention von 1948. Internationale Menschenrechtsorganisationen und UN-Gremien stufen sie als schwerste Verstösse gegen das Völkerrecht ein, als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als möglichen Völkermord. Ein bedeutender Schritt in der internationalen Anerkennung war die Entscheidung des kanadischen Parlaments: Am 18. Mai 2022 verabschiedete das kanadische Parlament (House of Commons) einstimmig eine Motion, mit der die Verbrechen an den Tamil:innen in Sri Lanka als Genozid anerkannt und der 18. Mai offiziell als «Tamil Genocide Remembrance Day» festgelegt wurde.

Historischer Hintergrund

Der bewaffnete Konflikt in Sri Lanka dauerte von 1983 bis Mai 2009 und war geprägt von ethnischen Spannungen zwischen der singhalesisch-buddhistischen Bevölkerung und der tamilischen Bevölkerung. Die tamilische Bevölkerung war über Jahrzehnte hinweg struktureller Diskriminierung ausgesetzt. Es kam wiederholt zu gewaltsamen Übergriffen auf die tamilische Bevölkerung, unter anderem in den Jahren 1956, 1958, 1977 und 1981. Den Höhepunkt markierte der sogenannte «Schwarze Juli» im Jahr 1983: Singhalesisch-nationalistische Gruppen attackierten tamilisches Eigentum, setzten Häuser in Brand und verübten schwere Gewalttaten. Landesweit brach gezielte Gewalt gegen Tamil:innen aus. Schätzungen zufolge kamen bis zu 5’000 Menschen ums Leben. In der Folge flohen ca. 150’000 Tamil:innen ins Ausland (Amnesty International, 2013) (Human Rights Watch, 2009). Über Jahrzehnte hinweg kam es wiederholt zu Vergewaltigungen, Massakern und Vertreibungen. Ein besonders erschütternder Fall war der Mord an der 18-jährigen Schülerin Krishanthi Kumaraswamy im Jahr 1996, deren Ermordung zur Aufdeckung des Massengrabs von Chemmani führte. Dort wurden bis heute mehr als 140 Leichen exhumiert, darunter auch Babys, viele mit Spuren von Folter. (Tamil Guardian, Aug. 2025). Diese und weitere Gräber sind Teil eines wiederkehrenden Musters: Verschwindenlassen, Vertuschung und systematische Straflosigkeit. Die letzte Phase des Krieges von Januar bis Mai 2009 war von enormer Brutalität geprägt und führte zu massiven Menschenrechtsverletzungen.

Völkerrechtliche Bewertung

Mehrere unabhängige Gremien und internationale Organisationen kommen übereinstimmend zum Schluss, dass die systematischen Angriffe auf die tamilische Zivilbevölkerung in Sri Lanka schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und den Tatbestand eines Völkermords nach Völkerrecht erfüllen. Die rechtliche Grundlage bildet die UN-Völkermordkonvention von 1948. Diese definiert Völkermord als Handlungen mit der Absicht, «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören».

Im Fall Sri Lanka sind zahlreiche dieser Handlungen dokumentiert: Massenmorde, sexualisierte Kriegsverbrechen, gezielte Angriffe auf zivile Infrastrukturen, psychologische Kriegsführung, systematische Vertreibungen, Enteignungen und die Zerstörung von Kulturgütern (PEARL, Septem-ber 2024). Internationale Expert:innen und Organisationen, darunter UN Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR), Human Rigths Watch (HRW), Amnesty International, Voices (ehem. Gesellschaft für bedrohte Völker), und TRIAL International haben wiederholt auf schwerwiegende Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht hingewiesen, und stufen die Geschehnisse als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (und potenziellen Völkermord) ein. So spricht die NGO PEARL (People for Equality and Relief in Lanka) ausdrücklich von einem Völkermord an der tamilischen Bevölkerung. Die SP teilt die Einschätzung, dass schwerste Völkerrechtsverbrechen begangen wurden.

Trotz dieser Einschätzungen wurde bis heute keine umfassende internationale strafrechtliche Aufarbeitung eingeleitet. Die sri-lankische Regierung verweigert konsequent jede unabhängige Untersuchung, wie z.B. das aktuelle Mandat des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte, das Beweismittel zu den Verbrechen in Sri Lanka für potenzielle Gerichtsverfahren sichern und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen soll. Damit verletzt sie grundlegende Prinzipien der internationalen Rechenschaftspflicht und des Völkerstrafrechts.

Aktuelle Lage und Entwicklungen seit 2009

Auch nach dem offiziellen Ende des Bürgerkriegs im Mai 2009 ist die Lage der tamilischen Bevölkerung bis heute von Menschenrechtsverletzungen, struktureller Diskriminierung und Angst geprägt. In den tamilischen Regionen im Norden und Osten des Landes finden seit Kriegsende eine gezielte Sinhalisierung statt: durch staatlich geförderte Umsiedlungen, Landenteignungen, Errichtung buddhistischer Tempel und durch die dauerhafte Präsenz des Militärs im Alltag wird die kulturelle und politische Identität der Tamil:innen systematisch verdrängt. Zehntausende Menschen gelten bis heute als vermisst. Bis heute weigert sich die sri-lankische Regierung, über den Verbleib verschwundener Personen Aufschluss zu geben. Angehörige, oft Mütter und Witwen, protestieren seit Jahren unter schwierigen Bedingungen für Gerechtigkeit. Menschenrechtsaktivist:innen und Journalist:innen, die sich für Aufarbeitung einsetzen, werden überwacht, bedroht oder inhaftiert. Der «Prevention of Terrorism Act» wird weiterhin eingesetzt, um Kritiker:innen zum Schweigen zu bringen. (Amnesty International, 2022). Der Alltag ist vielerorts geprägt von Überwachung, Straflosigkeit und fehlender politischer Mitbestimmung. Die sri-lankische Regierung leugnet systematisch die begangenen Verbrechen und unterdrückt zivilgesellschaftliches Gedenken. Besonders in den ehemaligen Kriegsgebieten im Norden und Osten herrschen Militarisierung, Überwachung und Repression. Auch ausserhalb von Sri Lanka ist das Leid spürbar: Das Trauma des mutmasslichen Völkermords ist bis heute in Familien in der Diaspora vorhanden. Die gezielte Zerstörung tamilischer Strukturen, die Massenvertreibungen und die Vernichtung kultureller Stätten lassen erkennen: Hier wurde nicht nur Krieg geführt, sondern eine ethnische Gruppe systematisch ihrer Existenzgrundlage beraubt.

Asylgesuche und Schutzquote in der Schweiz

Seit Jahren zählt laut schweizerischer Flüchtlingshilfe Sri Lanka zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden in der Schweiz. Im Jahr 2024 (Stand Ende Oktober) stellten 398 Personen aus Sri Lanka ein Asylgesuch, 374 Fälle aus Sri Lanka wurden entschieden. In 74 Fällen wurde Asyl gewährt und in nur 21 Fällen vorläufige Aufnahme entschieden. Die Schutzquote betrug Ende Oktober nach Angaben des SEM tiefe 26.5 Prozent. Die Praxis der Schweizer Behörden in Bezug auf sri-lankische Asylsuchende ist seit 2016 generell wieder restriktiver geworden. Die aktuelle Situation (insbesondere die Überwachung bestimmter Gruppen der tamilischen Minderheit, problematische Menschenrechtslage und Wirtschaftskrise) muss im Rahmen der Asyl- und Wegweisungsvollzugspraxis berücksichtigt werden.

Forderungen

  1. Die SP Schweiz verurteilt die systematische Gewalt, die Massenmorde und schwersten Menschenrechtsverletzungen gegen die Eelam-Tamil:innen aufs Schärfste. So spricht die NGO PEARL (People for Equality and Relief in Lanka) von einem Völkermord an der tamilischen Bevölkerung. Die SP Schweiz fordert den Bundesrat auf, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und internationalen Expertengremien zu prüfen, ob diese Verbrechen nach der UN-Völkermordkonvention von 1948 als Genozid zu qualifizieren sind, und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten.
  2. Die SP Schweiz fordert, dass sich die Schweiz aktiv für unabhängige internationale Ermittlungen und Aufarbeitung zu den Kriegsverbrechen in Sri Lanka einsetzt. (z.B. durch UN-Menschenrechtsrat oder durch Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs).
  3. Die SP Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Aussenpolitik der Schweiz gegenüber Sri Lanka klar auf die Einhaltung der Menschenrechte ausgelegt wird, unter Ausschluss jeglicher Zusammenarbeit mit Institutionen, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren.
  4. Die SP Schweiz sucht die Zusammenarbeit und den Austausch mit tamilischen Vertreter:innen der Diaspora in der Schweiz, die sich seit Jahrzehnten für Menschenrechte und Aufarbeitung der Verbrechen einsetzen.
  5. Die SP Schweiz fordert, dass Gedenkveranstaltungen, wie das Mullivaikkal Remembrance Day, am 18. Mai ohne Einschränkungen stattfinden können.
  6. Die SP Schweiz setzt sich dafür ein, dass tamilische Asylsuchende in der Schweiz Schutz erhalten. Rückführungen sind auszusetzen, solange keine Sicherheit und Gerechtigkeit gewährleistet sind. (z. B. Angehörige von Verschwundenen, Menschenrechtsaktivist:innen, Journalist:innen)

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