Der Bundesrat hat heute zwei Postulatsberichte zu Vorstössen von SP-Nationalrätin Samira Marti vorgelegt. Die Berichte aus dem Departement von Bundesrat Beat Jans anerkennen klar: Sowohl beim Kindeswohl im Asyl- und Ausländerrecht als auch bei der privaten Unterbringung von Geflüchteten besteht Handlungsbedarf. Für die SP ist klar: Nun müssen den Worten Taten folgen.
Kinder haben Rechte – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bundesrat anerkennt: Beim Kindeswohl im Asylbereich gibt es Lücken, und die private Unterbringung von Geflüchteten ist ein Gewinn für alle Beteiligten.
Der Bericht zum Kindeswohl zeigt, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen aus der UNO-Kinderrechtskonvention im Asyl- und Ausländerrecht nicht in allen Bereichen ausreichend umsetzt. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass das Kindeswohl bei Asylverfahren, Wegweisungen und beim Familiennachzug stärker gewichtet werden muss. Für die SP ist klar: Kindgerechte Verfahren, eine angemessene Unterbringung und der Zugang zu Bildung dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben.
Die Erfahrungen aus dem Ukraine-Krieg bestätigen zudem, was die SP seit langem fordert: Gastfamilien und Privatunterkünfte sind ein eigentlicher Integrationsbooster. Der direkte Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung erleichtert die soziale, kulturelle und berufliche Integration erheblich. «Wir fordern die Kantone und Gemeinden auf, die private Unterbringung aktiv auszubauen», sagt SP-Nationalrätin Nina Schläfli. «Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ist keine Notlösung, sondern ein Modell mit Zukunft.»


