Parteitag

Der Parteitag ist das oberste Organ der Partei und tritt in der Regel alle zwei Jahre zusammen. Er ist u.a. zuständig für die Abnahme des Geschäftsberichts, die Festsetzung der Mitgliederbeiträge, die Wahl des Partei- bzw. der Parteipräsidentin und die Festlegung der politischen Ziele. Die Parteitags-Beschlüsse sind auch für die Kantonalparteien, die Bezirksparteien und die Sektionen verbindlich.

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