Ein Sieg über die Homophobie und ein Erfolg für die Menschenrechte

Die Legislatur 2015–2019 ist eine verlorene Legislatur. Auch wenn die rechtsbürgerliche Mehrheit von FDP und SVP ihr neoliberales Programm aufgrund des Widerstandes der Stimmbevölkerung nicht durchsetzen konnte, so blockierte sie doch unser Land während der vergangenen vier Jahre. Diese Blockademehrheit liess kürzlich anlässlich der Beratungen über das CO2-Gesetz die Muskeln spielen und versenkte das Gesetz, zum Schaden unserer Umwelt. Die seltenen Siege während der laufenden Legislatur sind deshalb umso wertvoller.

Als Beispiel ist hier die Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen zu nennen, welche der Nationalrat nur mit wenigen Stimmen Unterschied beschlossen hat. Zu erwähnen ist auch, dass das Parlament im vergangenen Dezember meiner parlamentarischen Initiative gegen Homophobie zustimmte, welche ich 2013 eingereicht hatte.

Die Langsamkeit des politischen Prozesses ist auch durch das Fehlen von Statistiken zu homophober und transphober Gewalt in der Schweiz zu erklären. Der Mangel an Daten führt zu oft dazu, dass solche Gewalt gänzlich verneint oder verharmlost wird. Verschiedene Indikatoren zeigen jedoch, dass es allen Grund zur Beunruhigung gibt: Gegen LGBT+-Personen wird häufiger und gezielter Gewalt ausgeübt. Die letzten homophoben Angriffe, die in den Schlagzeilen waren, sind nur die Spitze eines Eisbergs. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die 2016 gegründete LGBT+-Helpline hat mehr als zweimal wöchentlich Fälle von homophober und/oder transphober Gewalt registriert.

Neben den krassesten Fällen körperlicher Gewalt dürfen verbale Gewalt und Belästigungen nicht vergessen gehen. Diese sind insbesondere an Schulen weit verbreitet. Das Leiden der Betroffenen ist gross. Und: Auch verbale Gewalt und Belästigungen können töten. Eine Studie der Universität Zürich zeigt, dass 20 Prozent der Homosexuellen in der Schweiz einen Selbstmordversuch unternommen haben – dies sind deutlich mehr als in der restlichen Bevölkerung. Die Hälfte dieser Suizidversuche betrifft junge Menschen unter 20 Jahren. Hinter diesen Zahlen verstecken sich menschliche Dramen und grosses Leiden. Wir dürfen nicht untätig zuschauen, wie Homophobie tötet.

Bis jetzt hat das Strafrecht jedoch homophobe Angriffe nicht als solche bezeichnet und bestraft. Diese rechtliche Lücke, die übrigens auch im Widerspruch zur Bundesverfassung steht, wurde auf internationaler Ebene bereits mehrfach moniert: durch das UN-Kinderrechtskomitee, durch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz oder auch anlässlich der regelmässigen Überprüfung der Schweiz durch den UN-Menschenrechtsrat.

Homophobie nicht mehr nur Meinung, sondern Straftat

Nach fast sechsjähriger Debatte und ebenso langem Zögern hat das Parlament nun endlich beschlossen, die Tatbestände von Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs (Antirassismus-Strafnorm) um homophobe Hasskriminalität zu ergänzen. Ebenso wie Rassismus und Antisemitismus wird Homophobie in der Schweiz nicht mehr nur eine Meinung sein, sondern eine Straftat. Aufrufe zu Hass und Diskriminierung gegen Homosexuelle können dann endlich strafrechtlich verfolgt werden.

Leider ist es nicht gelungen, gleichzeitig den speziellen Schutz von intersexuellen und Transgender-Menschen strafrechtlich zu verankern. Und auch sonst gibt es in Bezug auf LGBT+-Rechte noch viel zu tun. Dennoch ist die Ergänzung des Strafrechts ein wichtiger Fortschritt für Tausende von Menschen in der Schweiz. Leider wird diese Errungenschaft durch das Anfang Jahr von der EDU lancierte Referendum bereits wieder in Frage gestellt. Bis Anfang April werden wir wissen, ob die extreme Rechte 50’000 Unterschriften sammeln kann, indem sie das Recht auf Beschimpfung und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung verteidigt.

Der Kampf ist deshalb noch nicht gewonnen. Wir müssen uns bereits jetzt auf eine allfällige Abstimmungskampagne und eine gesellschaftliche Debatte rund um Homophobie vorbereiten. Leider verzögert das Referendum das Inkrafttreten der neuen Regelung. Gleichzeitig würde es der Bevölkerung ermöglichen, laut und klar ihre Unterstützung für eine Schweiz der Toleranz und der Menschenrechte kundzutun.

Auch wenn noch viel zu tun bleibt, in der Erziehung ebenso wie bei der Sensibilisierung der Bevölkerung, stellt die Ergänzung des Strafrechts ein starkes Signal dar. Die neue Regelung setzt eine klare Grenze und trägt dazu bei, dass das Strafrecht seine Rolle beim Schutz von Minderheiten und für das Recht auf Verschiedenheit erfüllt. Homophobe Beschimpfungen und Angriffe werden in der Schweiz nicht länger toleriert.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.