Hohe Renditen in den Pensionskassen gehören den Versicherten

Die brummende Börse hat den Pensionskassen letztes Jahr sehr hohe Renditen gebracht. Doch was davon zu den Versicherten kommt, ist skandalös wenig. Die Verzinsung des Alterskapitals wurde ständig gesenkt. Derzeit beträgt der bundesrätlich festgelegte Mindestzinssatz gerade mal ein (1) Prozent. Ein Hohn angesichts der Durchschnittsrendite von 8 Prozent. Die guten Anlageergebnisse müssen stärker den Versicherten zugutekommen. Keinesfalls dürfen sie in die Taschen der Aktionäre der Lebensversicherer fliessen.

Jedes Jahr entscheiden die Pensionskassen, wie die Anlageerträge an die Versicherten ausgeschüttet werden. Nach durchzogenen Jahren gab es letztes Jahr sehr gute Renditen, wie man dem Credit-Suisse Pensionskassenindex entnehmen kann. Durchschnittlich über 8 Prozent Rendite haben die Pensionskassen letztes Jahr mit ihren Anlagen erwirtschaftet. Die Pensionskassen geben dies jedoch in ungenügendem Mass weiter. Die Verzinsung – also der Umfang, in welchem das bereits angesparte Alterskapital aufgrund der Rendite erhöht wird – wurde in den letzten Jahren immer wieder gesenkt. Sowohl die Verzinsung der Sparguthaben, wie auch die damit zusammenhängenden Umwandlungssätze. Mit dem Effekt, dass die Renten gesunken sind und die Pensionskassen ihre Reserven füllen.

Bei den Vollversicherern – viele KMU haben bei Lebensversicherern eine Vollversicherungslösung – können auch Gewinne an die Aktionäre fliessen, denn die sind von Gesetzes wegen nur zur Weitergabe von 90% des Umsatzes an die Pensionskassenversicherten verpflichtet (Legal Quote). Satte 602 Millionen Franken haben die Lebensversicherungen 2016 dank der Legal Quote für sich behalten; dabei gehört dieses Geld den Versicherten. Seit 2005 sind es über 6 Milliarden Franken. Diese Gewinne wurden unter anderem durch vernunftwidrig überhöhte Risikoprämien und intransparenter Reservenpolitik erwirtschaftet.

Selbstverständlich müssen die Pensionskassen genügend Reserven bilden und das Alterskapital muss genügend abgesichert sein. Doch wenn die Anlagen mehr erwirtschaften, dann gehören diese Gewinne ins Alterskapital der Versicherten und nicht in die Reserven der Pensionskassen oder wie bei den Lebensversicherern gar in Ausschüttungen an Aktionäre.

Verschiedene Medien berichten derzeit durchaus kritisch. So listet etwa der Tages Anzeiger am 18.1.2018 recht detailliert auf, wie sich der öffentliche Sektor verhält. Rentnerinnen und Rentner fahren dabei noch etwas besser als die Erwerbstätigen. Das Alterskapital der Pensionierten wird etwas besser verzinst als jenes der Erwerbstätigen, damit die Pensionskassen ihre Leistungsversprechen gegenüber den Pensionierten einhalten können, wie die NZZ am Sonntag am 28.1.2018 kritisch ausführt. Doch wenn die Anlagerenditen so gut ausfallen wie im letzten Jahr sollten beide Gruppen gleichmässig von den boomenden Börsen profitieren.

Doch nicht alle Pensionskassen verhalten sich gleich. Es gibt auch gute Beispiele mit fairen Verzinsungen. Etwa die Pensionskasse des Berner Staatspersonals mit 4,25%. Knausrig zeigt sich die Publica mit bis 1,5%, bei einer Rendite von knapp 7%.  

Die Publica hat eben auch ihre Renten gesenkt. Einen Teil der Gewinne letzten Jahres bezahlte sie an die Versicherten aus, um die Rentensenkungen abzufedern. Dies ist nicht zuletzt deshalb nötig, weil das Parlament im Dezember einen Abfederungsbeitrag aus der Bundeskasse verweigert hat. Im Klartext: Die Bürgerlichen verweigerten eine Einmalzahlung von 160 Millionen Franken, die den Versicherten als Zuschuss auf ihre Altersguthaben zugute gekommen wäre mit dem Argument, dass die Privatwirtschaft die Rentensenkungen auch nicht abfedere. Dass dies nicht stimmt, zeigt die Pensionskasse der UBS. Sie halbierte vergangenes Jahr ihre Verzinsung von 3 auf 1,5% und senkte den Umwandlungssatz innerhalb von 8 Jahren auf tiefe 4,42%. Die UBS selbst schiesst aber als Firma 720 Millionen ein, damit die Renten nicht zu stark sinken.  

Das unterschiedliche Verhalten zeigt, dass der Spielraum (zu) gross ist. Zwei Forderungen für Änderungen stehen für mich im Vordergrund: Anhebung des Mindestzinssatzes durch den Bundesrat und die Erhöhung oder gar die Abschaffung der Legal Quote, was mit schärferen Regeln bezüglich der Transparenzvorschriften und der Verwaltungskosten in der 2. Säule einhergeht. Damit die guten Anlageergebnisse in die Renten und  in die Absicherung im Alter fliessen !

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Barbara Gysi

Barbara Gysi

Nationalrätin SG

Barbara Gysi

Barbara Gysi

Nationalrätin SG

Barbara Gysi

Barbara Gysi

Nationalrätin SG

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.