Überparteiliches JA zum Schutz vor Hass am 9. Februar

Homophobie hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Darum ist es richtig, die bewährte Anti-Rassismus-Strafnorm mit einem klaren Ja am 9. Februar auf schwule, lesbische und bisexuelle Menschen auszuweiten. Die von allen grossen Parteien ausser der SVP unterstütze Vorlage schliesst eine Gesetzeslücke und bringt dringend nötigen Schutz vor Hass. Die Meinungsfreiheit wird dadurch nicht eingeschränkt.

«Es ist Zeit, homophoben Angriffen und Hass klare Grenzen zu setzen», sagte Mathias Reynard, SP-Nationalrat und Initiator der Vorlage, an einer überparteilichen Medienkonferenz in Bern. «Am 9. Februar hat die Bevölkerung die Gelegenheit, laut und deutlich ihre Unterstützung für eine Schweiz der Toleranz und des Zusammenlebens zu bekräftigen.»

Die Forschung zeigt ebenso wie die Statistik, dass gesellschaftlicher Ausschluss Menschen massiv leiden lässt und sogar in den Selbstmord treiben kann. Es sei deshalb nicht verwunderlich, dass die Suizidrate bei Homosexuellen, Transmenschen und Bisexuellen deutlich erhöht sei, sagte Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan. «Die Vorlage ist darum ganz klar auch eine wirksame Suizidprävention.»

Die Vorlage schliesst zudem eine Gesetzeslücke, weil sich bis Anhin nur Einzelpersonen, nicht aber Gruppen wehren können. «Die heutige Situation ist paradox», sagte FDP-Nationalrat Damien Cottier. «Man kann ohne Angst vor Bestrafung zum Hass gegen Homosexuelle aufrufen, während die gleichen Äusserungen etwa gegenüber einer religiösen oder ethnischen Minderheit strafbar sind.»

Die geltende Anti-Rassismus-Strafnorm sei vor dem Hintergrund des Holocaust entstanden, sagte GLP-Nationalrat Beat Flach. Dem Holocaust ging enthemmte öffentliche Hetze voraus. Heute sei der öffentliche Raum, in dem Meinungen ausgetauscht werden, nicht mehr derselbe. «Der Dorfplatz und die Lokalzeitung sind den Sozialen Medien gewichen. Darum müssen wir auch im Internet gegen homophobe Hassreden vorgehen.»

Die Meinungsäusserungsfreiheit als eines der zentralen Menschenrechte wird durch die Anti-Rassismus-Strafnorm nicht eingeschränkt. «Sachliche Meinungsäusserungen – auch provokativ formuliert – bleiben selbstverständlich weiterhin möglich», sagte CVP-Nationalrat Philipp Kutter. «Hass ist jedoch nicht einfach eine Meinung, sondern eine Verletzung der Rechte von anderen Menschen.»

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