Gegner der Erbschaftssteuerreform agieren mit Unwahrheiten

Medienmitteilung des Initiativkomitees «Ja zur Erbschaftssteuerreform»

Heute ist die Gegnerschaft der Eidg. Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» vor die Medien getreten. Dabei haben die Protagonisten Unwahrheiten wiedergegeben und wichtige Teile der Volksinitiative offensichtlich bewusst unterschlagen. «Das ist gezielte Desinformation!», sagt Heiner Studer, Präsident des Trägervereins der Erbschaftssteuerreform. «Selten wurden in einem Abstimmungskampf die Argumente so dreist zurecht gebogen und noch kaum so wichtige und zentrale Punkte einer Abstimmungsvorlage verdreht.»

Das Komitee „Erbschaftssteuerreform“ korrigiert die vier wichtigsten Falschaussagen und Auslassungen der
Initiativgegner:

1. Die Mär von der KMU-schädlichen Erbschaftssteuerreform
Wahr ist: Familienbetriebe und die durch sie angebotenen Arbeitsplätze werden durch die Steuer nicht gefährdet. Im Initiativtext steht klipp und klar: «Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.» Die Bundesversammlung hat also gemäss diesem Verfassungsauftrag zwingend eine Lösung zu finden, welche die KMU im Weiterbestand schützt. Zum Beispiel mit einem höheren Freibetrag (wie 50 Millionen) und einem reduzierten Steuersatz (wie 5% statt 20%). Selbst bewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe werden sogar mit Null eingesetzt. KMU werden also entlastet: Unternehmen, die nicht an die eigenen Kinder
vererbt werden, sondern zum Beispiel an eine Nichte, werden heute von den Kantonen massiv besteuert. Dies würde künftig wegfallen.

2. Die Mär vom Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone
Wahr ist: Auch die Erbschaftssteuer wird dereinst von den Kantonen berechnet und erhoben. Sie behalten ihren Anteil und überweisen zwei Drittel der Steuer in den AHV-Ausgleichsfonds. Die Kantone werden für den Ausfall ihrer bisherigen Erbschaftssteuer-Erträge damit voll entschädigt. Die ungerechten kantonalen Erbschaftssteuern werden jedoch abgeschafft. In den meisten Kantonen werden heute nämlich Erbschaften, die an Neffen und Nichten, Geschwister und Nichtverwandte gehen, stark belastet. So wird zum Beispiel eine Erbschaft an einen Nichtverwandten in Basel-Stadt bis zu einem Satz von 49% besteuert. Der Freibetrag beträgt hier gerade mal 2’000 Franken. Dank dem vorgesehen Freibetrag von zwei Millionen Franken der Initiative und der Gleichbehandlung von Nachkommen, entfernten Verwandten und Nichtverwandten, wird die ungerechte «Tantensteuer» bzw.
«Neffensteuer» aufgehoben.

3. Die Mär von der Mehrfach-Besteuerung
Wahr ist: Die grossen Vermögen wachsen heute meist an der Börse. Und diese Kapitalgewinne werden in der Schweiz als einziges Land nicht versteuert. Da ist es nur recht und billig, wenn sie beim Übergang an die nächste Generation ihren Beitrag zur Allgemeinheit leisten. Ausserdem ist die Erbschaftssteuer-Initiative staatsquoten-neutral. Es wird also keine neue Steuer eingeführt, sondern nur der kantonale Flickenteppich bei der Erbschaftssteuer vereinheitlicht und reformiert. Erbschaften bis 2 Millionen – das sind 98% der Erbschaften – sind künftig komplett steuerfrei, was heute bei weitem nicht der Fall ist. Die Zweckbindung zugunsten der AHV verhindert zudem, dass die Lohnnebenkosten oder die Mehrwertsteuer erhöht werden müssen.

4. Die Mär von der familienfeindlichen Initiative
Wahr ist: Der hohe Freibetrag gilt pro Nachlass. Stirbt ein Ehegatte, fällt nicht alles Ersparte in seinen Nachlass. Zunächst wird vielmehr der Anteil am Gesamtvermögen ausgeschieden, der dem überlebenden Ehegatten gestützt auf das Ehegüterrecht zusteht. Der Anteil des Ehepartners am Nachlass ist steuerfrei. Darüber hinaus gilt ein Freibetrag von 2 Millionen. Weil beim Nachlass des überlebenden Ehepartners auch wieder ein Freibetrag von 2 Millionen gilt, können somit in der Familie bis zu 4 Millionen Franken steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden. Damit ist weit mehr als nur die steuerfreie Übertragung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung auf die nächste Generation gewährleistet. Gemäss Steuerstatistik haben nur gerade 0,7% der Steuerpflichtigen ein Vermögen von mehr als 4 Millionen Franken.

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